Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Quarz Bau UG (haftungsbeschränkt) gegenüber Auftraggebern, sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Quarz Bau UG hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Quarz Bau UG.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung sowie dem zugrundeliegenden Leistungsverzeichnis und den beigefügten Plänen. Änderungen oder Ergänzungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung über Umfang und Kosten.
Wir führen die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Normen und Richtlinien (z. B. VOB, DIN, EnEV) aus. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/B) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Zahlungen sind nach Rechnungsstellung gemäß dem im Vertrag vereinbarten Zahlungsplan fällig.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Bei Unternehmern beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Nach Fertigstellung der Bauleistung erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Abnahme innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung schuldhaft verweigert oder unterlässt.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der Abnahmefrist, schriftlich anzumelden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen, geltend zu machen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach BGB bzw. VOB/B, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Abnahme der Bauleistung. Bei Bauwerken beträgt die Verjährungsfrist für Mängel fünf Jahre.
Im Rahmen der Gewährleistung sind wir berechtigt, zunächst Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels zu leisten. Scheitert die Nacherfüllung, kann der Auftraggeber nach Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
Quarz Bau UG haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Das Gleiche gilt für zwingende Haftungsfälle nach dem Produkthaftungsgesetz.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Auftraggeber willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Durchführung des Vertrags gespeichert und verarbeitet werden. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).